Sicherer Neustart im Hotel Mair in Südtirol
Damit Sie im Hotel Mair einen erholsamen und vor allem sicheren Urlaub verbringen können, haben wir zahlreiche Sicherheits-Maßnahmen ergriffen.
Maßnahmen für einen sicheren Urlaub bei uns
Ankunft im Hotel
- Eintritt mit Mund-Nasen-Schutz
- Jedem Gast wird mittels Infrarot-Thermometer Fieber gemessen
- Sicherheitsabstand einhalten
Entspannt ESSEN
- Unser großzügiger Restaurantbereich lässt viel Platz zu und auch frei
- Sie speisen dieses Jahr noch angenehmer, die Speisen werden alle am Tisch serviert
- Wir tragen einen Mundschutz
- Am Tisch kann auf das Tragen eines Schutzes der Atemwege verzichtet werden
- Gerne servieren wir Ihnen einen Frühstück auch im eigenen Zimmer
- Auf Wunsch auch TAKE AWAY aufs Zimmer möglich
Sicherheitsmaßnahmen im Hotel
- Zwischen den Personen muss ein Sicherheitsabstand von zwei Metern eingehalten werden, außer es handelt
- sich um Personen, die im selben Haushalt wohnen oder im selben Zimmer untergebracht sind.
- Wird dieser Abstand unterschritten, ist der Schutz der Atemwege Pflicht.
- Im gesamten Betrieb sind ausreichend Vorrichtungen zur Desinfektion vorhanden
- Zwischen den Tischen gelten folgende Abstandsregelungen: Zwischen den Personen ist ein Abstand von
- mindestens zwei Metern bzw. ein Abstand von einem Meter Rücken an Rücken gewährleistet.
- Personen aus demselben Haushalt und Personen, die im selben Zimmer wohnen, sind von diesen Regeln
- ausgenommen
- Der Konsum am Tresen ist nur erlaubt, wenn zwischen den Personen ein Abstand von zwei Metern
- eingehalten wird
- Das Essen wird am Tisch serviert
- All unsere Mitarbeiter tragen Mund- und Atemschutzmasken
- Hand-Desinfektion ist vor und nach dem Toilettengang Pflicht
- Auf Wunsch können sie auf die tägliche Zimmerreinigung verzichten,
- damit das Reinigungspersonal das Zimmer während ihres Aufenthalts nicht betritt (Preisnachlass von 5%)
- Alle Räumlichkeiten werden mehrmals täglich ausgiebig belüftet
- Unser SAUNA-Bereich ist im Sommer auf Anfrage geöffnet
Wie gestaltet sich aktuell das Leben in der Öffentlichkeit
- Wer unterwegs ist, muss zwei Meter Abstand zu Personen halten, mit denen er nicht zusammenlebt.
Beträgt der Abstand weniger, müssen Nase und Mund bedeckt werden. - In geschlossenen Räumen ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz und ein zwischenmenschlicher Abstand von mindestens einem Meter Pflicht.
- Zudem werden durch Zugangsregelungen Überfüllungen vermieden.
- Regelmäßiges Händewaschen und die Nutzung von Desinfektionsmittel ist empfohlen.
- Jegliche körperlichen Aktivitäten im Freien sind erlaubt. Dabei muss ein Abstand von drei Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Diese Regelung gilt nicht für zusammenlebende Mitglieder desselben Haushalts.
- Bei Unterschreiten des Abstands von drei Metern zwischen den Personen muss ein Schutz der Atemwege verwendet werden.
- Die kostenlose Benützen der Öffentliche Verkehrsmittel, mittels Holidaypass wird weiterhin gewehrleistet
- Touristische Angebote sind unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes und mit Mund-Nasen-Schutz möglich.
